Abgeordnetenreisen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · ge · ord · ne · ten · rei · sen

Das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­rei­sen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­ge­ord­ne­ten­rei­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­ge­ord­ne­ten­rei­sen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Abgeordnetenreisen sind Dienstreisen von Mitgliedern des Parlaments. Dabei handelt es sich um Abgeordnete, die Reisen unternehmen, um politische, kulturelle oder informative Zwecke zu erfüllen. Diese Reisen helfen den Abgeordneten, neue Erfahrungen zu sammeln, internationale Beziehungen zu pflegen und sich über politische Themen in anderen Ländern zu informieren. Sie ermöglichen es den Abgeordneten auch, ihre Ansichten zu verbreiten und mit Politikern aus anderen Ländern zusammenzuarbeiten. Die Abgeordnetenreisen können sowohl in der Grundform als auch in der flektierten Form (z. B. Abgeordnetenreisende) vorkommen.

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