Abschiebegefangenen


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ge · fan · ge · nen

Das Wort Ab­schie­be­ge­fan­ge­nen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ge­fan­ge­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ge­fan­ge­nen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Abschiebegefangene ist eine Person, die sich in Haft befindet und aufgrund eines bevorstehenden Abschiebungsverfahrens in Gewahrsam genommen wurde. Es handelt sich dabei um eine abgeleitete Form des Wortes "Abschiebegefangene", da die Grundform "Abschiebegefangene" lautet. In vielen Ländern wird diese Maßnahme angewandt, um Personen auszuweisen, deren Aufenthaltsrecht erloschen ist oder die als eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit angesehen werden. Diese Personen werden solange inhaftiert, bis ihre Abschiebung vollzogen werden kann. Die Unterbringung erfolgt in speziellen Abschiebegefängnissen oder in Abteilungen normaler Justizvollzugsanstalten.

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