Datenbankurheberrecht


Eine Worttrennung gefunden

Da · ten · bank · ur · he · ber · recht

Das Wort Da­ten­bank­ur­he­ber­recht besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Da­ten­bank­ur­he­ber­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Da­ten­bank­ur­he­ber­recht" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Datenbankurheberrecht" beschreibt das Recht des Urhebers einer Datenbank auf den Schutz seiner geistigen Leistung. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des Urheberrechts, das auf die Zusammenstellung und Anordnung von Daten in einer Datenbank angewendet wird. Es schützt die Originalität und Kreativität des Datenbankherstellers und gibt ihm das alleinige Recht, über die Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung der Datenbank zu bestimmen. Das Datenbankurheberrecht kann sowohl für traditionelle, physische Datenbanken als auch für elektronische Datenbanken gelten.

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