Personalrätin


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nal ·· tin

Das Wort Per­so­nal­rä­tin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nal­rä­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nal­rä­tin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Personalrätin ist eine weibliche Person, die Mitglied des Personalrats ist. Der Personalrat ist ein Organ innerhalb der öffentlichen Verwaltung oder in Unternehmen des öffentlichen Rechts. Die Personalrätin vertritt die Interessen der Beschäftigten und setzt sich für ihre Rechte und Belange ein. Sie wirkt bei personellen Maßnahmen, wie zum Beispiel Einstellungen, Beförderungen oder Kündigungen, mit und kann auch bei Streitigkeiten oder Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Die Personalrätin berät und unterstützt die Beschäftigten in personalrechtlichen Angelegenheiten und sorgt somit für eine gerechte und faire Arbeitsumgebung.

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