Personenregister


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nen · re · gis · ter

Das Wort Per­so­nen­re­gis­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nen­re­gis­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nen­re­gis­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Personenregister ist eine systematische Auflistung und Dokumentation von Personen, häufig in einem bestimmten Kontext wie zum Beispiel für Behörden, Institutionen oder Veranstaltungen. Es dient der Identifikation, Verwaltung und Kommunikation von Informationen über Einzelpersonen. Die Daten können Namen, Geburtsdaten, Adressen und weitere relevante Informationen umfassen. Das Wort setzt sich aus den Begriffen „Personen“, der Pluralform von „Person“, und „Register“, einem Dokument, das Informationen zusammenfasst und organisiert. Das Personenregister ist ein wichtiges Werkzeug in der Verwaltung und bei der Erfassung von Daten in unterschiedlichen Bereichen.

Beispielsatz: Das Personenregister enthält wichtige Informationen über alle registrierten Bürger der Stadt.

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