Personenstandsregister


Eine Worttrennung gefunden

Per · so · nen · stands · re · gis · ter

Das Wort Per­so­nen­stands­re­gis­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Per­so­nen­stands­re­gis­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Per­so­nen­stands­re­gis­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Personenstandsregister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem die persönlichen Daten von Personen erfasst werden, die für den staatlichen Personenstand von Bedeutung sind. Dazu zählen Informationen wie Geburten, Eheschließungen, Scheidungen und Todesfälle. Das Register ist eine wichtige Quelle für die Rechtsstellung und Identität der Bürger und wird von Standesämtern geführt. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Personenstand“ (Aktueller Stand einer Person hinsichtlich Geburts-, Trau- und Sterbedaten) und „Register“ (Verzeichnis oder Auflistung) zusammen und ist in seiner Form ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Das Personenstandsregister dokumentiert wichtige Lebensereignisse wie Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle.

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