Pflichtschüler


Eine Worttrennung gefunden

Pflicht · schü · ler

Das Wort Pflicht­schü­ler besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Pflicht­schü­ler trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Pflicht­schü­ler" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Pflichtschüler ist eine Person, die gesetzlich verpflichtet ist, eine Schule zu besuchen. Diese Verpflichtung besteht meist bis zur Beendigung der neunten oder zehnten Klasse. Der Begriff "Pflichtschüler" bezieht sich daher hauptsächlich auf Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I. Es handelt sich hier um die grundlegende Form des Wortes, da es keine weitere spezifische Form gibt. Durch die Schulgesetze sind Pflichtschüler dazu verpflichtet, dem Unterricht beizuwohnen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen.

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