Rechtsverkehr


Eine Worttrennung gefunden

Rechts · ver · kehr

Das Wort Rechts­ver­kehr besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Rechts­ver­kehr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Rechts­ver­kehr" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Rechtsverkehr, auch bekannt als rechtsseitiger Verkehr, bezeichnet eine Verkehrsregelung, bei der Fahrzeuge auf der rechten Seite einer Straße fahren. Im Rechtsverkehr sind die Fahrspuren, Verkehrsschilder und Ampeln entsprechend angelegt. Diese Verkehrsregelung gilt in den meisten Ländern der Welt, darunter auch in Deutschland. Im Gegensatz dazu gibt es den Linksverkehr, bei dem Fahrzeuge auf der linken Straßenseite fahren. Der Rechtsverkehr trägt zur Verkehrssicherheit und zur Vereinheitlichung des internationalen Straßenverkehrs bei.

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