Uraltparagraf


Eine Worttrennung gefunden

Ur · alt · pa · ra · graf

Das Wort Ur­alt­pa­ra­graf besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ur­alt­pa­ra­graf trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ur­alt­pa­ra­graf" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Uraltparagraf" besteht aus dem Wort "Paragraf" in seiner Grundform und dem Adjektiv "uralt". Ein Paragraf ist ein Teil eines Gesetzes oder einer Rechtsvorschrift, der bestimmte Regelungen oder Bestimmungen enthält. "Uralt" bedeutet, dass etwas sehr alt oder bereits seit langer Zeit existierend ist. Zusammen bezieht sich "Uraltparagraf" auf einen sehr alten oder veralteten Paragrafen in einer Gesetzessammlung. Dies kann darauf hinweisen, dass dieser Paragraf nicht mehr den aktuellen gesellschaftlichen oder rechtlichen Bedingungen entspricht.

Vorheriger Eintrag: urältestes
Nächster Eintrag: Uraltparagrafen