Zusatzpension


Eine Worttrennung gefunden

Zu · satz · pen · si · on

Das Wort Zu­satz­pen­si­on besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zu­satz­pen­si­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zu­satz­pen­si­on" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zusatzpension bezieht sich auf eine zusätzliche Altersvorsorge oder Rentenleistung, die über die reguläre gesetzliche Rente hinausgeht. Diese Form der Pension wird oft von Arbeitgebern angeboten, kann aber auch privat angespart werden. Sie dient dazu, den Lebensstandard im Alter zu sichern und finanzielle Einbußen durch die staatliche Rente auszugleichen. Zusatzpensionen können verschiedene Formen annehmen, wie betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenversicherungen. Der Begriff setzt sich aus "Zusatz", was etwas Zusätzliches oder Ergänzendes beschreibt, und "Pension", was eine regelmäßige Zahlung im Alter bedeutet, zusammen.

Beispielsatz: Die Zusatzpension bietet Arbeitnehmern eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter.

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