zustellungsbevollmächtigt


Eine Worttrennung gefunden

zu · stel · lungs · be · voll · mäch · tigt

Das Wort zu­stel­lungs­be­voll­mäch­tigt besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort zu­stel­lungs­be­voll­mäch­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zu­stel­lungs­be­voll­mäch­tigt" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „zustellungsbevollmächtigt“ ist ein Adjektiv und beschreibt einen Zustand oder eine Eigenschaft, die sich auf die Ermächtigung zur Zustellung von Dokumenten bezieht. Es setzt sich aus den Teilen „zustellung“ (die Überbringung von etwas) und „bevollmächtigt“ (die Ermächtigung oder Vollmacht) zusammen. Eine Person, die zustellungsbevollmächtigt ist, hat die Befugnis, rechtsgültige Dokumente im Namen einer anderen Person oder Institution entgegenzunehmen. Dieses Wort wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere in Bezug auf die Zustellung von Gerichtsdokumenten oder amtlichen Mitteilungen.

Beispielsatz: Der Anwalt wurde als zustellungsbevollmächtigt für die rechtlichen Dokumente benannt.

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