Zwangsverkauf


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · kauf

Das Wort Zwangs­ver­kauf besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­kauf trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­kauf" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsverkauf bezeichnet den Prozess, in dem eine Immobilie oder ein Vermögenswert gegen den Willen des Eigentümers verkauft wird, meist aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten oder ausstehender Schulden. Hierbei handelt es sich um eine rechtliche Maßnahme, oft eingeleitet von Gläubigern oder Banken, um ausstehende Forderungen zu begleichen. Der Eigentümer hat in der Regel keine Kontrolle über den Verkaufsprozess oder den erzielten Preis. Der Zwangsverkauf erfolgt häufig über öffentliche Auktionen, wobei der Erlös zur Deckung der Schulden verwendet wird.

Beispielsatz: Der Zwangsverkauf der Immobilie wurde aufgrund ausstehender Zahlungen eingeleitet.

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