Zweckverhältnisses


Eine Worttrennung gefunden

Zweck · ver · hält · nis · ses

Das Wort Zweck­ver­hält­nis­ses besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zweck­ver­hält­nis­ses trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zweck­ver­hält­nis­ses" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Zweckverhältnisses" ist die Genitivform (2. Fall) des Wortes "Zweckverhältnis". Es besteht aus den Wörtern "Zweck" und "Verhältnis". Ein Zweckverhältnis beschreibt die Beziehung zwischen zwei oder mehreren Parteien, bei der jede Partei einen bestimmten Zweck verfolgt. Dabei werden die miteinander verbundenen Zwecke oder Ziele in einem Verhältnis zueinander gesetzt. Ein Zweckverhältnis kann auf verschiedenen Ebenen auftreten, wie z.B. in Verträgen, Vereinbarungen, Geschäftsbeziehungen oder Arbeitsverhältnissen. Es dient dazu, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen und eine gemeinsame Zielsetzung zu erreichen.

Beispielsatz: Das Zweckverhältnis zwischen den Partnern definiert klar die Erwartungen und Verpflichtungen in der Zusammenarbeit.

Vorheriger Eintrag: Zweckverhältnissen
Nächster Eintrag: Zweckwidmung

 

Zufällige Wörter: Ausreißversuch eingespannten sieglos Verkehrsgeschehen wiedereinführender