Zweigniederlassung


Eine Worttrennung gefunden

Zweig · nie · der · las · sung

Das Wort Zweig­nie­der­las­sung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zweig­nie­der­las­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zweig­nie­der­las­sung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Zweigniederlassung ist eine Tochtergesellschaft oder Niederlassung eines Unternehmens an einem anderen Standort. Sie hat einen eigenen Sitz und handelt eigenständig im Rahmen der Satzung des Mutterunternehmens. Die Zweigniederlassung ist rechtlich an das Mutterunternehmen gebunden und unterliegt dessen Kontrolle und Vorgaben. Sie kann in unterschiedlichen Rechtsformen auftreten, wie beispielsweise als GmbH, AG oder in Form einer Filiale. Die Zweigniederlassung besteht aus Mitarbeitern, Räumlichkeiten und kann verschiedene Aufgaben und Funktionen innerhalb des Mutterunternehmens übernehmen, wie Vertrieb, Produktion oder Kundenservice.

Beispielsatz: Die neue Zweigniederlassung des Unternehmens wurde erfolgreich in der Stadt eröffnet.

Vorheriger Eintrag: zweigloses
Nächster Eintrag: Zweigniederlassungen

 

Zufällige Wörter: Feldwirtschaft Häresie Kiew trippelndem verschachre