Zwischenhändlerin


Eine Worttrennung gefunden

Zwi · schen · händ · le · rin

Das Wort Zwi­schen­händ­le­rin besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwi­schen­händ­le­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwi­schen­händ­le­rin" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Zwischenhändlerin ist eine weibliche Person, die als Vermittlerin zwischen Hersteller oder Lieferant und Kunde agiert. Sie fungiert als Mittelsmann und ist für den Handel von Waren oder Dienstleistungen zuständig. Ihre Aufgabe besteht darin, Produkte oder Dienstleistungen zu erwerben, um sie anschließend weiterzuverkaufen. Die Zwischenhändlerin übernimmt dabei die Verantwortung für den Vertrieb, die Lagerung und den Transport der Waren. Sie kann auch Verhandlungen über Preise und Konditionen führen, um den besten Handel für beide Seiten zu erreichen.

Beispielsatz: Die Zwischenhändlerin sorgte dafür, dass die Waren pünktlich zum Kunden gelangten.

Vorheriger Eintrag: Zwischenhändler
Nächster Eintrag: Zwischenhändlerinnen

 

Zufällige Wörter: Ausgangsort Helgoländer Herbstsitzung vorgefertigtem zuklappendes