Abschiebegeschäft


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ge · schäft

Das Wort Ab­schie­be­ge­schäft besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ge­schäft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ge­schäft" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Abschiebegeschäft" besteht aus zwei Substantiven, nämlich "Abschiebe-" und "Geschäft". "Abschiebe-" ist eine Ableitung des Verbs "abschieben" und beschreibt den Akt des Gewaltsamen oder Zwangsweisen Zurückführens einer Person in ihr Herkunftsland oder einen anderen bestimmten Ort. "Geschäft" bezieht sich hier auf eine Tätigkeit, die eingehend und regelmäßig ausgeführt wird. "Abschiebegeschäft" bezeichnet somit die organisierte Praxis und den rechtlichen, bürokratischen und finanziellen Aspekt der Abschiebung von Personen aus einem Land in ein anderes.

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