Abschiebegewahrsam


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ge · wahr · sam

Das Wort Ab­schie­be­ge­wahr­sam besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ge­wahr­sam trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ge­wahr­sam" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abschiebegewahrsam" bezeichnet die gesetzliche Maßnahme zur vorübergehenden Inhaftierung von abgelehnten Asylbewerbern oder illegalen Migranten, die aus Deutschland in ihr Herkunftsland abgeschoben werden sollen. Im Abschiebegewahrsam werden die Betroffenen untergebracht, um ihre Abschiebung zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Gewahrsams, die aufgrund von Sicherheitsbedenken oder drohender Fluchtgefahr angeordnet werden kann. Im Abschiebegewahrsam haben die Betroffenen bestimmte Rechte wie das Recht auf medizinische Versorgung und Kontakt zur Außenwelt.

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