Abschiebegewahrsams


Eine Worttrennung gefunden

Ab · schie · be · ge · wahr · sams

Das Wort Ab­schie­be­ge­wahr­sams besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ab­schie­be­ge­wahr­sams trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ab­schie­be­ge­wahr­sams" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Abschiebegewahrsam" bezeichnet den Zustand der vorübergehenden Inhaftierung von Personen, die abgeschoben werden sollen. Es handelt sich dabei um eine besonders gesicherte Einrichtung oder eine speziell dafür vorgesehene Abteilung in einem Gefängnis. Der Abschiebegewahrsam dient dazu, Personen aufrechtzuerhalten, die keinen legalen Aufenthaltsstatus mehr haben und deren Rückführung in ihr Heimatland vorbereitet wird. Während des Abschiebegewahrsams haben die Betroffenen eingeschränkte Rechte und können unter bestimmten Umständen auch zwangsweise zurückgeführt werden.

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