handlungsbevollmächtigtem


Eine Worttrennung gefunden

hand · lungs · be · voll · mäch · tig · tem

Das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­tem besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­tem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "hand­lungs­be­voll­mäch­tig­tem" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein "handlungsbevollmächtigter" ist eine Person, der eine Vollmacht erteilt wurde, um im Namen einer anderen Person oder Organisation rechtsgültige Handlungen vorzunehmen. Diese Person verfügt über die Befugnis, in bestimmten Angelegenheiten im Namen des Vollmachtgebers Entscheidungen zu treffen, Verträge abzuschließen oder Verpflichtungen einzugehen. Ein "handlungsbevollmächtigter" stellt somit eine vertrauenswürdige Vertretung dar, die die Interessen des Vollmachtgebers wahrnimmt und in seinem Auftrag handelt.

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