handlungsbevollmächtigten


Eine Worttrennung gefunden

hand · lungs · be · voll · mäch · tig · ten

Das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Handlungsbevollmächtigte ist eine Person, der von einer anderen Person (in der Regel einem Unternehmen) die Befugnis erteilt wurde, in deren Namen bestimmte Handlungen vorzunehmen. Dabei handelt es sich um eine bevollmächtigte Person, die rechtlich ermächtigt ist, im Auftrag des Vertretenden Verträge abzuschließen oder andere rechtliche Handlungen durchzuführen. Der Handlungsbevollmächtigte handelt somit eigenverantwortlich und vertritt den Vertretenen nach außen. Diese Form bezieht sich auf die männliche Form des Wortes.

Vorheriger Eintrag: handlungsbevollmächtigtem
Nächster Eintrag: Handlungsbevollmächtigter