Handlungsbevollmächtigter


Eine Worttrennung gefunden

Hand · lungs · be · voll · mäch · tig · ter

Das Wort Hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Handlungsbevollmächtigter ist eine Person, die von einer anderen Person oder einem Unternehmen bevollmächtigt wurde, bestimmte Handlungen oder Entscheidungen in deren Namen und Interesse auszuführen. Dies kann beispielsweise die Vermittlung von Verträgen, die Besorgung von Geschäftsangelegenheiten oder die Vertretung vor Gericht beinhalten. Der Handlungsbevollmächtigte handelt dabei im Rahmen der ihm erteilten Vollmacht und ist dazu verpflichtet, die Interessen des Vertretenen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten.

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