Zuzugsgenehmigung


Eine Worttrennung gefunden

Zu · zugs · ge · neh · mi · gung

Das Wort Zu­zugs­ge­neh­mi­gung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zu­zugs­ge­neh­mi­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zu­zugs­ge­neh­mi­gung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Zuzugsgenehmigung“ bezeichnet eine offizielle Erlaubnis, die es einer Person ermöglicht, in ein bestimmtes Gebiet, häufig in ein Land oder eine Stadt, zu ziehen oder dort wohnhaft zu werden. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Zuzug“ und „Genehmigung“ zusammen. „Zuzug“ beschreibt das Hinzukommen oder Einziehen an einen neuen Wohnort, während „Genehmigung“ die Erlaubnis oder Zustimmung zu einem bestimmten Vorhaben bedeutet. Solche Genehmigungen sind oft erforderlich, um rechtliche oder administrative Vorgaben zu erfüllen, besonders in regulierten Einwanderungs- oder Aufenthaltskontexten.

Beispielsatz: Die Zuzugsgenehmigung ist erforderlich, um in die neue Stadt zu ziehen.

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