Zwangsadoption


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ad · op · ti · on

Das Wort Zwangs­ad­op­ti­on besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ad­op­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ad­op­ti­on" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsadoption bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem das Sorgerecht für ein Kind gegen den Willen der Eltern auf eine andere Person oder Institution übertragen wird. Dies geschieht in der Regel, wenn das Kind in einer unzumutbaren Situation lebt, beispielsweise bei Misshandlung oder Vern neglect. Der Begriff setzt sich aus "Zwang" und "Adoption" zusammen. "Zwang" weist auf die Nötigung hin, während "Adoption" den rechtlichen Prozess beschreibt, der es einer neuen Familie ermöglicht, die elterliche Verantwortung zu übernehmen. Zwangsadoptionen sind in vielen Ländern umstritten und werfen ethische und rechtliche Fragen auf.

Beispielsatz: Die Zwangsadoption führte dazu, dass viele Kinder von ihren leiblichen Eltern getrennt wurden.

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