Zwangsadoptionen


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ad · op · tio · nen

Das Wort Zwangs­ad­op­tio­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ad­op­tio­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ad­op­tio­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsadoptionen sind rechtliche Vorgänge, bei denen Kinder gegen den Willen ihrer leiblichen Eltern adoptiert werden. Es handelt sich um ein zusammengesetztes Substantiv, das aus "Zwang" (Betrieb oder Handlung ohne Freiwilligkeit) und "Adoption" (rechtliche Annahme eines Kindes durch eine andere Familie) besteht. In der Regel werden Zwangsadoptionen angeordnet, wenn die elterlichen Rechte aufgrund von Vernachlässigung, Missbrauch oder anderen schwerwiegenden Gründen entzogen werden. Dieses Thema ist oft von kontroversen Diskussionen um Kinderrechte, das Wohl des Kindes und die Rolle des Staates geprägt.

Beispielsatz: Die Zwangsadoptionen von Kindern sind ein tiefgreifendes gesellschaftliches Problem, das dringend reformiert werden muss.

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