Zwangsaufenthalt


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · auf · ent · halt

Das Wort Zwangs­auf­ent­halt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­auf­ent­halt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­auf­ent­halt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsaufenthalt bezeichnet einen Aufenthalt, der gegen den Willen einer Person angeordnet wird. Er kann in verschiedenen Kontexten stattfinden, etwa im medizinischen Bereich, bei psychischen Erkrankungen oder im Rahmen von rechtlichen Maßnahmen, wie etwa im Gefängnis. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Zwang“ und „Aufenthalt“ zusammen. „Zwang“ impliziert eine erzwungene Situation, während „Aufenthalt“ den Ort und die Dauer eines Verweilens beschreibt. Zwangsaufenthalte sind häufig umstritten, da sie in das Selbstbestimmungsrecht des Individuums eingreifen und ethische sowie rechtliche Fragestellungen aufwerfen.

Beispielsatz: Nach dem Vorfall wurde er zu einem Zwangsaufenthalt in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt.

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