Zwangsbeiträge


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · bei · trä · ge

Das Wort Zwangs­bei­trä­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­bei­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­bei­trä­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsbeiträge sind Pflichtzahlungen, die von Mitgliedern einer bestimmten Organisation oder Körperschaft erhoben werden, ohne dass eine individuelle Wahlmöglichkeit besteht. Der Begriff setzt sich aus „Zwang“ und „Beitrag“ zusammen. Hierbei handelt es sich um die Pluralform von „Zwangsbeitrag“, was bedeutet, dass es mehrere solcher Beiträge gibt. Zwangsbeiträge werden häufig in sozialen oder politischen Kontexten eingesetzt, um eine gerechte Finanzierung gemeinsamer Einrichtungen oder Dienstleistungen zu gewährleisten. Ein Beispiel sind die Beiträge, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen müssen.

Beispielsatz: Die Zwangsbeiträge zur Sozialversicherung sorgen dafür, dass alle Bürger im Krankheitsfall abgesichert sind.

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