Zwangsberatung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · be · ra · tung

Das Wort Zwangs­be­ra­tung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­be­ra­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­be­ra­tung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Zwangsberatung bezeichnet ein rechtliches Instrument, bei dem eine Person oder eine Institution verpflichtet ist, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies kann beispielsweise bei Schuldenproblemen, Suchterkrankungen oder auch im familiären Kontext erfolgen. Die Zwangsberatung wird in der Regel angeordnet, wenn die betreffende Person Schwierigkeiten hat, die eigenen Probleme eigenverantwortlich zu lösen oder diese eine Gefahr für die Gesundheit oder das Wohl anderer darstellen. In solchen Fällen ist die Zwangsberatung ein Mittel, um Unterstützung anzubieten und mögliche Lösungswege aufzuzeigen.

Beispielsatz: Die Zwangsberatung führte zu einer intensiven Auseinandersetzung mit den eigenen Gefühlen und Bedürfnissen.

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