Zwangsbeschlagnahmung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · be · schlag · nah · mung

Das Wort Zwangs­be­schlag­nah­mung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­be­schlag­nah­mung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­be­schlag­nah­mung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsbeschlagnahmung bezeichnet die rechtliche Maßnahme, bei der Vermögenswerte eines Schuldners gegen seinen Willen durch die zuständigen Behörden oder Gerichtsvollzieher beschlagnahmt werden. Diese Form der Beschlagnahmung erfolgt oft zur Begleichung von Schulden oder Ansprüchen. Das Wort setzt sich zusammen aus „Zwang“, was einen Druck oder eine Nötigung impliziert, und „Beschlagnahmung“, einem rechtlichen Begriff für das Einziehen von Eigentum. Die Zwangsbeschlagnahmung ist ein Instrument der Zwangsvollstreckung und dient dazu, Gläubigern ihre Ansprüche durchzusetzen.

Beispielsatz: Die Zwangsbeschlagnahmung der illegalen Waren erfolgt im Rahmen der Strafverfolgung.

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