Zwangsexmatrikulation


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ex · ma · tri · ku · la · ti · on

Das Wort Zwangs­ex­ma­tri­ku­la­ti­on besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ex­ma­tri­ku­la­ti­on trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ex­ma­tri­ku­la­ti­on" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsexmatrikulation bezeichnet die unfreiwillige endgültige Exmatrikulation eines Studierenden von einer Hochschule. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beispielsweise die fristgerechte Ablegung von Prüfungen oder das Überschreiten der Regelstudienzeit. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Zwang“, was auf eine erzwungene Handlung hinweist, und „Exmatrikulation“, was die Streichung aus dem Matrikelverzeichnis einer Hochschule beschreibt, zusammen. Die Zwangsexmatrikulation hat oft gravierende Folgen für die betroffenen Studierenden, da sie den Verlust des Status als Studierender und die damit verbundenen Rechte und Vergünstigungen nach sich zieht.

Beispielsatz: Die Zwangsexmatrikulation erfolgt, wenn ein Studierender die notwendigen Leistungsnachweise nicht fristgerecht erbringt.

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