Zwangsmassnahme


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · mass · nah · me

Das Wort Zwangs­mass­nah­me besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­mass­nah­me trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­mass­nah­me" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsmassnahme bezeichnet eine rechtliche oder administrative Maßnahme, die gegen den Willen einer Person ergriffen wird, um eine bestimmte Handlung durchzusetzen oder um das Verhalten zu regulieren. Dies kann in verschiedenen Kontexten wie im Sozialrecht, Strafrecht oder im Verwaltungsrecht geschehen. Die Maßnahme erfolgt oft zum Schutz der Gemeinschaft oder zur Gewährleistung der Ordnung. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Zwang" (eine Druckausübung) und "Massnahme" (eine Handlung oder Intervention) zusammen. Die Form ist ein zusammengesetztes Substantiv, wobei "Zwang" als Nomen und "Massnahme" ebenfalls als Nomen fungiert.

Beispielsatz: Die Behörden entschieden, eine Zwangsmassnahme einzuleiten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

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