Zwangsmaßnahme


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · maß · nah · me

Das Wort Zwangs­maß­nah­me besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­maß­nah­me trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­maß­nah­me" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsmaßnahme bezeichnet eine rechtliche Handlung, die gegen den Willen einer Person durchgeführt wird, um gesetzliche Vorgaben durchzusetzen. Sie kann in verschiedenen Kontexten angewendet werden, beispielsweise im Verwaltungsrecht oder im Strafrecht. Zwangsmaßnahmen kommen häufig zum Einsatz, wenn Personen sich weigern, bestimmten Pflichten nachzukommen, oder eine Gefahr für die Allgemeinheit besteht. Zu den Zwangsmaßnahmen zählen unter anderem Freiheitsentziehung, Räumung von Wohnraum oder die Durchsetzung finanzieller Verpflichtungen. Das Wort setzt sich aus „Zwang“ (eine Nötigung oder Druck) und „Maßnahme“ (eine gezielte Handlung) zusammen.

Beispielsatz: Die gerichtliche Zwangsmaßnahme wurde ergriffen, um sicherzustellen, dass die Schulden beglichen werden.

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