Zwangsmassnahmen


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · mass · nah · men

Das Wort Zwangs­mass­nah­men besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­mass­nah­men trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­mass­nah­men" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsmassnahmen sind rechtliche Maßnahmen, die in einer bestimmten Situation ergriffen werden, um die Einhaltung von Gesetzen oder Vorschriften durchzusetzen. Sie können in verschiedenen Bereichen Anwendung finden, zum Beispiel im Gesundheitswesen, bei finanziellen Angelegenheiten oder im Strafrecht. Der Begriff ist der Plural von "Zwangsmassnahme", wobei "Zwang" für etwas steht, das gegen den Willen einer Person durchgesetzt wird, und "Massnahmen" für gezielte Handlungen oder Interventionen. Zwangsmassnahmen können beispielsweise die Beschlagnahmung von Eigentum oder die Anordnung von Therapie- oder Erziehungsmaßnahmen umfassen.

Beispielsatz: Die Behörden mussten Zwangsmassnahmen ergreifen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.

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