Zwangsurlaub


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ur · laub

Das Wort Zwangs­ur­laub besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ur­laub trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ur­laub" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsurlaub bezeichnet eine Situation, in der Arbeitnehmer gezwungen werden, Urlaubstage zu nehmen, oft aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten, Auftragsmangel oder anderen betriebsbedingten Gründen. In diesem Kontext ist "Zwang" ein substantivierter Begriff, der Notwendigkeit oder Druck impliziert, während "Urlaub" die Freizeit oder Abwesenheit von der Arbeit beschreibt. Der Begriff wird häufig in Diskussionen über Arbeitsrecht, Personalmanagement und wirtschaftliche Herausforderungen verwendet und kann sowohl für einzelne Mitarbeiter als auch für größere Gruppen innerhalb eines Unternehmens gelten.

Beispielsatz: Aufgrund der unerwarteten Betriebsschließung erhielt die gesamte Belegschaft einen Zwangsurlaub.

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