Zwangsvereinigung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · ei · ni · gung

Das Wort Zwangs­ver­ei­ni­gung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­ei­ni­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­ei­ni­gung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsvereinigung bezeichnet einen Zusammenschluss von Personen oder Gruppen, der gegen deren Willen erfolgt. Das Wort setzt sich zusammen aus „Zwang“, was die erzwungene Natur des Zusammenschlusses beschreibt, und „Vereinigung“, was den Akt des Zusammenbringens oder Gruppierens bedeutet. Zwangsvereinigungen können in verschiedenen Kontexten auftreten, zum Beispiel in politischen, sozialen oder wirtschaftlichen Bereichen, oft verbunden mit Einschränkungen der individuellen Freiheit oder Selbstbestimmung. Der Begriff hat häufig negative Konnotationen und impliziert, dass der beteiligte Personenkreis nicht freiwillig teilnimmt, sondern dazu gezwungen wird.

Beispielsatz: Die Zwangsvereinigung der beiden Unternehmen sorgte für erhebliche Diskussionen über Wettbewerb und Marktanteile.

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