Zwangsverkäufen


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · käu · fen

Das Wort Zwangs­ver­käu­fen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­käu­fen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­käu­fen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Zwangsverkäufen" ist die Pluralform des Substantivs "Zwangsverkauf". Es beschreibt den Prozess, bei dem Eigentum, z.B. Immobilien oder Wertgegenstände, gegen den Willen des Eigentümers verkauft wird. Zwangsverkäufe erfolgen meist aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten, wie etwa ausstehender Schulden oder Insolvenzen, und werden häufig durch gerichtliche oder behördliche Anordnungen eingeleitet. Mit dem Zwangsverkauf soll Gläubigern das Geld sichergestellt werden, das ihnen zusteht. In der Regel sind solche Verkäufe oft mit rechtlichen Verfahren und Auktionsbieten verbunden.

Beispielsatz: Bei den Zwangsverkäufen werden Immobilien oft weit unter ihrem tatsächlichen Marktwert verkauft.

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