Zwangsversicherung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · si · che · rung

Das Wort Zwangs­ver­si­che­rung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­si­che­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­si­che­rung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsversicherung ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Zwang“ und „Versicherung“ besteht. Es bezeichnet eine Pflichtversicherung, die für bestimmte Gruppen oder unter bestimmten Bedingungen gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Begriff wird häufig im Kontext von Sozialversicherungen verwendet, wie etwa der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung, bei denen Personen nicht selbst entscheiden können, ob sie versichert sein möchten. Die Zwangsversicherung soll dazu dienen, ein Mindestmaß an sozialen Sicherheitsleistungen für alle Bürger zu gewährleisten.

Beispielsatz: Die Zwangsversicherung schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Risiken im Falle von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit.

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