zwangsversteigerte


Eine Worttrennung gefunden

zwangs · ver · stei · ger · te

Das Wort zwangs­ver­stei­ger­te besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort zwangs­ver­stei­ger­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zwangs­ver­stei­ger­te" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Zwangsversteigerte“ ist die Partizipform des Verbs „zwangsversteigern“. Es beschreibt den Vorgang, bei dem ein Vermögenswert, wie beispielsweise eine Immobilie, durch einen Gerichtsbeschluss gegen den Willen des Eigentümers versteigert wird, um Gläubiger zu befriedigen. Der Begriff wird häufig im Zusammenhang mit einer Zwangsvollstreckung verwendet, was bedeutet, dass der Eigentümer in eine finanzielle Notlage geraten ist, die zur Versteigerung führt. In der Pluralform wird es oft eingesetzt, um auf mehrere betroffene Objekte oder Personen zu verweisen, die in diesem rechtlichen Prozess involviert sind.

Beispielsatz: Die zwangsversteigerte Immobilie fand schnell einen neuen Käufer.

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