Zwangsverwalter


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · wal · ter

Das Wort Zwangs­ver­wal­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­wal­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­wal­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Zwangsverwalter ist eine Person, die aufgrund einer behördlichen Anordnung dazu befugt ist, die Verwaltung und Verwertung von Vermögenswerten oder Eigentum einer anderen Person oder Organisation zu übernehmen. Der Zwangsverwalter wird in der Regel eingesetzt, um offene Schulden zu begleichen oder insolvente Unternehmen zu liquidieren. Dabei hat er die Pflicht, das Vermögen zu sichern, den ordnungsgemäßen Ablauf der Verwertung zu gewährleisten und den Erlös den Gläubigern zu verteilen. Der Zwangsverwalter wird meist vom Gericht bestellt und agiert unabhängig von den betroffenen Personen.

Beispielsatz: Der Zwangsverwalter übernahm die Kontrolle über das verwahrloste Gebäude, um dessen Zustand zu verbessern.

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