Zwangsverwaltern


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · wal · tern

Das Wort Zwangs­ver­wal­tern besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­wal­tern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­wal­tern" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsverwaltern ist ein Substantiv im Plural. Es leitet sich von dem Verb "zwangsverwalten" ab und bezeichnet Personen, die im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zur Verwaltung von Eigentum oder Vermögen eingesetzt werden. Diese Personen übernehmen die Aufgabe, die Interessen der Gläubiger zu schützen und das Vermögen des Schuldners zu verwalten. Sie haben die Befugnis, die Kontrolle über das Vermögen zu übernehmen, es zu sichern, zu verwalten und möglicherweise auch zu veräußern, um Schulden oder andere Verpflichtungen zu begleichen. Zwangsverwalter werden oft von Gerichten oder Insolvenzverwaltern bestellt.

Beispielsatz: Die Zwangsverwaltern mussten ein neues Konzept entwickeln, um die finanziellen Probleme der insolventen Firma zu bewältigen.

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