Zwangsverwalters


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · wal · ters

Das Wort Zwangs­ver­wal­ters besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­wal­ters trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­wal­ters" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Zwangsverwalters“ ist die Genitivform von „Zwangsverwalter“. Ein Zwangsverwalter ist eine Person, die von einem Gericht oder einer Behörde eingesetzt wird, um die Verwaltung und den Betrieb einer Immobilie oder eines Unternehmens zu übernehmen, wenn der Eigentümer dazu nicht in der Lage ist—häufig aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder rechtlichen Schwierigkeiten. Der Zwangsverwalter hat die Aufgabe, die Werte zu sichern, die Einnahmen zu verwalten und die Immobilie bis zur Klärung der rechtlichen Situation zu erhalten.

Beispielsatz: Der Zwangsverwalter übernahm die Kontrolle über die finanzielle Situation des Unternehmens.

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