Zwangsverwaltung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · wal · tung

Das Wort Zwangs­ver­wal­tung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­wal­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­wal­tung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsverwaltung bezeichnet die gesetzliche Regelung, die es einem Gericht erlaubt, die Verwaltung eines Vermögenswertes oder einer Immobilie zu übernehmen, wenn der Eigentümer zahlenmäßig in Verzug ist oder zahlungsunfähig wird. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubiger und der Sicherstellung der Werterhaltung des Vermögens. Die Zwangsverwaltung wird in der Regel durch einen gerichtlich bestellten Verwalter durchgeführt, der die finanziellen Angelegenheiten im Interesse aller Beteiligten regelt. Der Begriff setzt sich aus „Zwang“ und „Verwaltung“ zusammen, wobei „Zwang“ auf die verbindliche Natur der Maßnahme hinweist.

Beispielsatz: Die Zwangsverwaltung wurde angeordnet, um die finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens zu bewältigen.

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