Zwangsverwaltungen


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ver · wal · tun · gen

Das Wort Zwangs­ver­wal­tun­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ver­wal­tun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ver­wal­tun­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsverwaltungen bezeichnet eine rechtliche Maßnahme, bei der ein Gericht einen Verwalter bestellt, um das Vermögen einer Person oder eines Unternehmens zu verwalten. Diese Maßnahme erfolgt oft, wenn der Eigentümer finanzielle Schwierigkeiten hat oder seine Pflichten nicht erfüllt. Ziel der Zwangsverwaltung ist es, die Interessen der Gläubiger zu wahren und eine geordnete Abwicklung der Vermögenswerte zu gewährleisten. Das Wort ist im Plural und leitet sich von "Zwangsverwaltung" ab, was die Grundform darstellt.

Beispielsatz: Die Zwangsverwaltungen von Immobilien nehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu.

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