Zwangsvollstreckung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · voll · stre · ckung

Das Wort Zwangs­voll­stre­ckung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­voll­stre­ckung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­voll­stre­ckung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsvollstreckung bezeichnet das rechtliche Verfahren, durch das Gläubiger ihre Ansprüche gegen Schuldner durchsetzen können, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht freiwillig nachkommen. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel auf Grundlage eines Vollstreckungsbescheids oder eines Urteils. Die Zwangsvollstreckung kann verschiedene Formen annehmen, wie die Pfändung von Vermögenswerten, Löhnen oder Konten sowie die Räumung von Immobilien. Ziel ist es, die Forderungen zu befriedigen und durchsetzbare Ansprüche wirksam zu realisieren. Das Wort setzt sich aus „Zwang“ und „Vollstreckung“ zusammen, wobei „Vollstreckung“ sich auf die Durchführung von gerichtlichen Entscheidungen bezieht.

Beispielsatz: Die Zwangsvollstreckung wurde angeordnet, um die ausstehende Zahlung einzutreiben.

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