Zwangsvollstreckungen


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · voll · stre · ckun · gen

Das Wort Zwangs­voll­stre­ckun­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­voll­stre­ckun­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­voll­stre­ckun­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Zwangsvollstreckungen“ ist die Pluralform des Substantivs „Zwangsvollstreckung“. Es beschreibt ein rechtliches Verfahren, bei dem Gläubiger durch staatliche Maßnahmen die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Schuldner erlangen. Diese Maßnahmen können die Pfändung von Geld, Immobilien oder anderen Vermögenswerten umfassen, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Zwangsvollstreckungen sind Teil des Vollstreckungsrechts und dienen der Sicherstellung von Gläubigeransprüchen im Falle von Zahlungsunfähigkeit oder -verzug seitens des Schuldners.

Beispielsatz: Die Zwangsvollstreckungen wurden eingeleitet, um die ausstehenden Schulden einzutreiben.

Vorheriger Eintrag: Zwangsvollstreckung
Nächster Eintrag: Zwangsvorstellung

 

Zufällige Wörter: abstumpfender betriebsinterne Fliessbandfertigung Kampfanzuganzug Lagerräumen