Zusatzvereinbarung


Eine Worttrennung gefunden

Zu · satz · ver · ein · ba · rung

Das Wort Zu­satz­ver­ein­ba­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zu­satz­ver­ein­ba­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zu­satz­ver­ein­ba­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zusatzvereinbarung bezeichnet einen ergänzenden Vertrag oder eine Vereinbarung, die zusätzliche Bedingungen oder Regelungen zu einem bereits bestehenden Vertrag festlegt. Sie dient dazu, spezifische Aspekte zu klären, die nicht im Hauptvertrag enthalten sind, und stellt sicher, dass beide Parteien über die neuen Regelungen einig sind. Zusatzvereinbarungen können in verschiedenen Kontexten auftreten, wie z.B. im Mietrecht, Arbeitsrecht oder im Rahmen von Dienstleistungsvereinbarungen. Das Wort setzt sich aus "Zusatz" (ergänzend) und "Vereinbarung" (Abkommen zwischen Parteien) zusammen und ist in der Zusammensetzung als Substantiv verwendet.

Beispielsatz: Die Zusatzvereinbarung zwischen den Parteien regelt die neuen Konditionen des Vertrags.

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