zwangsbewirtschafteter


Eine Worttrennung gefunden

zwangs · be · wirt · schaf · te · ter

Das Wort zwangs­be­wirt­schaf­te­ter besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort zwangs­be­wirt­schaf­te­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "zwangs­be­wirt­schaf­te­ter" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Zwangsbewirtschafteter“ ist ein Adjektiv, das sich auf etwas bezieht, das unter einer verpflichtenden oder regulierenden Bewirtschaftung steht. Es stammt von dem Substantiv „Zwang“ (Verpflichtung) und dem Verb „bewirtschaften“ (organisieren oder verwalten). In diesem Kontext beschreibt es häufig staatlich oder behördlich regulierte wirtschaftliche Aktivitäten, etwa in der Landwirtschaft oder der Immobilienwirtschaft, wo bestimmte Vorschriften und Maßnahmen zur Nutzung oder Verwaltung auferlegt werden.

Beispielsatz: Die zwangsbewirtschafteten Wohnungen bieten den Bewohnern trotz der schwierigen Umstände ein sicheres Zuhause.

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