Zwangsenteignung


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · ent · eig · nung

Das Wort Zwangs­ent­eig­nung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­ent­eig­nung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­ent­eig­nung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangsenteignung bezeichnet die staatliche Maßnahme, bei der Eigentum einer Person oder eines Unternehmens gegen deren Willen entzogen wird. Diese Maßnahme erfolgt in der Regel zur Verfolgung öffentlicher Interessen, wie etwa dem Bau von Straßen oder anderen Infrastrukturprojekten. Im deutschen Recht ist die Zwangsenteignung eng geregelt und erfordert in der Regel eine angemessene Entschädigung für den ehemaligen Eigentümer. Der Begriff setzt sich aus "Zwang" und "Enteignung" zusammen, wobei "Zwang" die erzwungene Natur der Maßnahme und "Enteignung" den Entzug des Eigentums beschreibt.

Beispielsatz: Die Zwangsenteignung von Grundstücken war ein umstrittenes Thema in der politischen Debatte.

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