Zwangskonkurs


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · kon · kurs

Das Wort Zwangs­kon­kurs besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­kon­kurs trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­kon­kurs" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangskonkurs bezeichnet ein gesetzliches Verfahren zur Insolvenz von Unternehmen, bei dem ein Gläubiger einen Antrag auf Eröffnung des Konkurses stellt. Dies geschieht, wenn das zahlungsunfähige Unternehmen seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Das Verfahren wird in der Regel von einem Gericht angeordnet, und ein Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltung des Unternehmens, um möglichst viele Vermögenswerte zu sichern und an die Gläubiger zu verteilen. Der Begriff setzt sich aus „Zwang“ (unfreiwillig) und „Konkurs“ (Insolvenz) zusammen und beschreibt somit die erzwungene Liquidation eines Unternehmens.

Beispielsatz: Der Unternehmer sah sich aufgrund finanzieller Schwierigkeiten gezwungen, einen Zwangskonkurs anzumelden.

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