Zwangskonkurse


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · kon · kur · se

Das Wort Zwangs­kon­kur­se besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­kon­kur­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­kon­kur­se" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangskonkurse sind gerichtliche Verfahren, bei denen die Insolvenz eines Unternehmens gegen dessen Willen herbeigeführt wird. Sie werden in der Regel von Gläubigern initiiert, die ausstehende Forderungen einfordern und dabei das Insolvenzgericht anrufen. Diese Verfahren dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen und der gerechten Verteilung der Vermögenswerte eines zahlungsunfähigen Unternehmens. Der Begriff „Zwangskonkurse“ setzt sich aus „Zwang“ (Notwendigkeit, Druck) und „Konkurs“ (Insolvenzverfahren) zusammen und steht im Plural, was auf mehrere solcher Verfahren hinweist.

Beispielsatz: Aufgrund der wirtschaftlichen Krise sahen sich viele Unternehmen gezwungen, Zwangskonkurse anzumelden.

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