Zwangskonkursen


Eine Worttrennung gefunden

Zwangs · kon · kur · sen

Das Wort Zwangs­kon­kur­sen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Zwangs­kon­kur­sen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Zwangs­kon­kur­sen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Zwangskonkursen ist die Pluralform des Substantivs "Zwangskonkurs". Ein Zwangskonkurs bezeichnet ein gerichtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Hierbei wird das Vermögen des Schuldners verwaltet und verwertet, um die Gläubiger anteilig aus den Erlösen zu befriedigen. Der Begriff setzt sich aus "Zwang" und "Konkurs" zusammen, wobei "Zwang" auf die Zwangsmöglichkeit der Gläubiger hinweist, rechtliche Schritte einzuleiten, und "Konkurs" auf die Insolvenz- oder Liquidationssituation des Schuldners verweist. Zwangskonkursen sind ein wichtiges Element im Insolvenzrecht.

Beispielsatz: Die wirtschaftliche Lage vieler Unternehmen hat zu einem Anstieg von Zwangskonkursen geführt.

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